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Verlag Dr. C. Müller-Straten/Museums Agentur

Inh. Dr. Christian Müller-Straten

Kunzweg 23

D-81243 München


Tel.: 089-839 690 43

eMail: verlagcms@t-online.de


Registereintrag: Gewerbeschein v. 2.5.1995

EU-Identnummer: DE 130227908

ISBN-Verlagsnummer: 3-9327-04-...

Inhaber und presserechtlich verantwortlich für sämtliche Unterseiten des Portals https://www.museumaktuell.de/index.php : Dr. Christian Müller-Straten


Gerichtsstand ist, sofern die Gesetze der Bundesrepublik Deutschlands nichts anderes vorschreiben, München. Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung, http://ec.europa.eu/consumers/odr


Haftungsausschluß:


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AGB für Anzeigen in Produkten des Verlages Dr. Christian


Müller-Straten



1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verträge über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen, Beilagen oder Beihefter eines Werbetreibenden in einer Druckschrift oder Internetveröffentlichung zum Zweck der Verbreitung. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb von 12 Monaten seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluß abgerufen und veröffentlicht wird.

2. Ein „Abschluß” ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Mengenrabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen ausschließlich auf Anweisung des Werbetreibenden erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbetreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. AE-Provisionen werden Firmen nicht gewährt, die als Tochterfirmen des eigentlichen Kunden ausschließlich zu Erlangung von Provison gegründet wurden (sog. Schubladen-Agenturen).

3. Grundlage des Auftrags ist die bei Auftragserteilung gültige, vom Verlag veröffentlichte Preisliste, nicht AGBs des Auftraggebers. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb von 12 Monaten erscheinenden Anzeigen eines Werbetreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit Erscheinen der ersten Anzeige, wenn nicht bei Vertragsschluß ein anderer Beginn vereinbart wird. Der Werbetreibende hat rückwirkenden Anspruch auf einen, der tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb von 12 Monaten entsprechenden Nachlaß. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb des 12-Monatszeitraums auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.  Anzeigenaufträge, die für einen größeren Zeitraum erfolgen, können frei verhandelt werden.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Verlag zurückzuvergüten (Zurückzahlung zuviel gewährter Rabatte).  Die Rückvergütung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Zeitschrift wird keine Gewähr geleistet – es sei denn, daß der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages aus nachvollziehbaren Gründen von einem bestimmten Publikationstermin ausdrücklich davon abhängig gemacht hat und der Verlag dies schriftlich bestätigt hat.

6. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. Alle Titelanzeigen werden als solche ausgewiesen.

7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen, Beihefter, Beilagen und Internetwerbung – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Verlagsvertretungen aufgegeben werden. Beihefter und Beilagen sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters und deren Billigung bindend. Beihefter/Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitschrift in redaktioneller Hinsicht erwecken oder Drittanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

8. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie technische und inhaltliche Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Liefert der Auftraggeber kein neues Anzeigenmotiv, wird verlagsseitig ein jüngeres Motiv des Kunden wiederholt. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die den Medien des Verlags entsprechende übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderer Werbemittel im Rahmen der durch die Anzeigenunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Es obliegt dem Auftraggeber, die Vorgaben des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen einzuholen.

9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Fehler durch nicht mitgelieferte Beschnittmarken oder Kontrollstreifen, Satzfehler im gelieferten Anzeigenmaterial oder die Erwähnung abgelaufener Termine durch den Anzeigenhersteller ergeben keinen Erstattungsanspruch des Auftraggebers.

10. Der Verlag haftet für selbst oder von seinen leitenden Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bis zur Höhe des Anzeigenpreises. Jede weitere Haftung, insbesondere auch eine Haftung ohne Verschulden des Verlages ist ausgeschlossen. Reklamationen müssen unverzüglich nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

11. Probeabzüge werden nur bei Anzeigen, die der Verlag für den Kunden gestaltet hat, geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12. Sind keine besonderen Vorgaben durch den Auftraggeber erteilt, so wird die Anzeige in der beim Verlag üblichen Form gesetzt und das entsprechende seitenanteilige Format zugrunde gelegt. Schwarzweißanzeigen aus Farbvorlagen werden nicht angenommen.

13. Stornierungen oder Rücktritte von Anzeigenaufträgen sind nur bis zwei Tage vor dem offiziellen Anzeigenschlußtermin (Preisliste) möglich. Bei Überschreitung des Termins hat der Verlag vollen Anspruch auf Bezahlung der gebuchten Anzeigen. Hierbei gelten mündliche resp. unbestätigte Aufträge selbstredend auch als erteilte Aufträge.

14. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, erfolgt die Rechnungslegung bei Erscheinen der frühesten Form. Die Rechnung ist mit drei Wochen Ziel zu bezahlen, binnen 10 Tagen mit 2% Skonto. Bei unbekannten oder Kunden behält sich der Verlag eine Vorauszahlung vor. 

15. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie Mahnkosten berechnen. Da eine Überziehung des Zahlungsziels vermeidbare Kosten für den Auftraggeber verursacht, sei auf das Skontoangebot des Verlages hingewiesen. Der Verlag kann bei größerem Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung oder vereinbarten Teilzahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vergleichs- oder Insolvenzverfahren entfällt der Anspruch auf jegliche Rabatte aus dem ursprünglichen Anzeigenauftrag. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

16. Der Verlag liefert bei Printzeitschriften mit Erscheinen oder mit der Rechnung einen Ganzbeleg, bei Online-Zeitschriften erhält der Kunde den kostenlosen Zugang zur Ausgabe. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine Kopie der Seite oder rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

17. Kosten für Digitalisierungen gelieferter Druckunterlagen oder den Zusammenbau verschiedener Anzeigenelemente durch den Verlag hat der Auftraggeber zu übernehmen.

18. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluß auf das Vertragsverhältnis, wenn die Höhe der Druckauflage vom Verlag schriftlich bestätigt und zugesichert wurde und diese um mehr als 20 Prozent gesunken ist. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

19. Druckvorlagen werden an den Auftraggeber nur auf Anforderung oder entsprechenden Hinweis im Auftrag zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.

20. Der Auftraggeber gewährleistet, daß er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.

21. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlichen ausgelieferten Auflage steht.

22. Die AGB gelten sinngemäß auch für das Webportal, Messekataloge, die Zeitschriften EXPOTIME! und RESTAURATORENBLÄTTER sowie Buchanzeigen.

23. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. 


Stand 28.2.2024

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